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Privatversicherte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine*n psychologischen PsychotherapeutIn“. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Weitergabe von PatientInnendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching, Beratung, Paartherapie

Da es sich bei (berufsbezogenem) Coaching, Beratungen und/oder Paartherapien um keine Heilbehandlungen handelt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Die Kosten müssen hier ebenfalls selbst getragen werden.

HinweisKosten für berufsbezogenes Coaching können häufig als Werbungs- bzw. Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Behandlungsangebot richtet sich an Führungskräfte, Unternehmern, Selbstständige sowie FreiberuflerInnen

Ausfallhonorar

Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Das bedeutet, dass zu jedem Termin nur ein/e PatientIn geplant wird. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert und Ihre Therapeutin ist auf Ihre Sitzung vorbereitet.
Eine Absage ist somit 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin (50 Min) möglich. Diese Frist macht es möglich, den Termin ggf. anderweitig zu vergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werde ich ein Ausfallhonorar von 80EUR berechnen. Für Gruppentherapien (100 Min) gilt ein Ausfallhonorar von 160EUR

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig. Die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.
Alle PsychotherapeutInnen der Praxis sind approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und verfügen über einen Arztregistereintrag. Daher sind alle GOP-Leistungen grundsätzlich durch die Beihilfe und private Krankenversicherungen erstattungsfähig.
Bitte prüfen Sie, wie genau die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist.
Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich nach der Art und Umfang Ihres Versicherungsvertrages.

Die hier aufgeführten Leistungen und Honorare gelten ebenfalls für Selbstzahler.

Für weitere Fragen hierzu können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.

Stand: August 2024

Alle vorherigen Vergütungstabellen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Irrtümer vorbehalten.

 

Psychotherapie Oladeji
M.Sc.Psych. Deborah Oladeji

Weitere Informationen zu den neuen Abrechnungsempfehlungen finden Sie unter folgenden Informationsseiten

- Bundespsychotherapeutenkammer 

- Psychotherapeutenkammer NRW

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