Praxis für Psychologische Psychotherapie
Als Praxis für Psychologische Psychotherapie kann ich derzeit nur Gesetzlich Versicherten, Privatversicherten und SelbstzahlerInnen ein Angebot machen.
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Behandlungen für PrivatpatientInnen, im Verfahren der Kostenerstattung nach SGB V §13 Abs. 3 sowie die Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften, der Beihilfe, der Bundeswehr und den PostbeamtInnen können derzeit leider nicht angeboten werden, da die Bearbeitung dieser, die derzeitigen Praxiskapazitäten übersteigt.
Die Psychotherapie kann auch online per Videosprechstunde durchgeführt werden. Die Wirksamkeit einer Online-Psychotherapie entspricht einer Behandlung vor Ort.
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Eine Behandlung kann nicht angeboten werden, wenn
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akute Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen (akute Suizidalität),
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bei Essstörungen lebensbedrohliches Untergewicht vorliegt,
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Suchterkrankungen oder aktueller Drogenkonsum (Alkohol, Cannabis, Kokain) besteht.
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In den genannten Fällen ist vor der ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt angezeigt.
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Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen.
Sofern Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Versicherungen abschließen möchten (wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung o.ä.).
Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.
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Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese der Behandlung einer psychischen Erkrankung dient. Eine Zuzahlung durch den Versicherten oder eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
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Sprechstunde
Die Sprechstunde gilt nicht als Therapie, ist aber immer der erste Schritt und die Voraussetzung dafür, dass Versicherte eine Psychotherapie oder Akutbehandlung erhalten.
Um eine Akutbehandlung oder die probatorischen Sitzungen (lesen Sie jeweils weiter unten) aufnehmen zu dürfen, bedarf es 50 Minuten durchgeführter Sprechstunde.
Diese Sprechstunde können Sie bei uns, aber auch bei allen anderen Therapeuten auf Terminanfrage absolvieren. Zudem finden Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bzw. dem e-Terminservice eine/n Psychotherapeut*in mit zeitnahen Terminen für eine Sprechstunde.
Die Sprechstunde dient der Abklärung, welche weitere Versorgung für Ihr Anliegen das passende ist. Manchmal ist es hilfreich, über mögliche unterstützende Maßnahmen der gesetzlichen Versicherung, aber auch der Rentenversicherung informiert zu werden. Nach der Sprechstunde erhalten Sie ggf. einen Nachweis (PTV 11), den Sie zum Start einer Therapie bitte mitbringen.
Ein Termin zu einer Sprechstunde in einer Praxis bedeutet leider nicht, dass Sie automatisch einen Platz für eine Therapie in dieser Praxis erhalten. Eine Sprechstunde ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Angebot, dass Sie in einer Praxis wahrnehmen, um zunächst den Bedarf an Psychotherapie zu klären. Aus dieser Sprechstunde ergeben sich die nächsten mögliche Schritte.
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Akutbehandlung
Den Patienten, die in einer schweren psychischen Krise stecken und eine ambulante Betreuung benötigen, können über die Akutbehandlung bis zu zwölf Therapiestunden angeboten werden – ohne Antrag bei der Kasse. Voraussetzung ist die Feststellung des Bedarfs für Akutbehandlung in der Sprechstunde. Offene Akut-Plätze können Versicherte selbst oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bzw. den e-Terminservice suchen.
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Probatorik bzw. Probesitzungen
Einer Sprechstunde oder Akuthilfe kann eine umfassende Psychotherapie folgen. Bevor diese jedoch beantragt wird, dienen mindestens zwei bis maximal vier Probesitzungen je 50 Minuten dazu, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, zu prüfen, ob Sie und die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse zu sammeln.
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Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeutinnen beantragt. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen Kurzzeittherapie und Langzeittherapie. Es wird jeweils individuell orientiert an Ihrem persönlichen Anliegen entschieden, ob zunächst eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt wird.
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Kurzzeittherapie: Besteht aus maximal 24 Sitzungen je 50 Minuten. Der Umfang von 24 Sitzungen wird durch die Krankenkasse gestaffelt mit 2 x 12 Sitzungen (KZT 1 und KZT 2) auf Antrag durch die Therapeutin bewilligt.
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Langzeittherapie: Besteht aus 60 Sitzungen je 50 Minuten und kann auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag fortgeführt werden. Die Sitzungen einer durchgeführten Kurzzeittherapie sind in diesem Kontingent enthalten.
Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie i.d.R. problemlos. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.
Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einer Therapeutin ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit
- Bis zu 3 Psychologische Sprechstunden (Diagnostik)
- Akutbehandlung im direkten Anschluss mit 12 Sitzungen
- 5 Probesitzungen (Probatorische Sitzungen)
- und 1 Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen.
- Möglichkeit einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen
- Möglichkeit einer Langzeittherapie mit einer individuellen Sitzungsanzahl
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Diese Probatorischen Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln.
Erkundigen Sie sich am Besten zuvor schon bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen ist die Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung möglich. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als PrivatpatientIn in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.
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Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch mich beantragt. In der Regel erhalten wir für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden.
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe.
Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einer Therapeutin ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit
- Bis zu 3 Psychologische Sprechstunden (Diagnostik)
- 1 Probesitzung (Probatorische Sitzungen)
- und 1 Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen.
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Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln.
In diesen Sitzungen geben Sie die von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle angeforderten Unterlagen ab, damit die Therapeutin die Therapie beantragen kann. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als PrivatpatientIn in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung, welche Sie dann bei Beihilfe bzw. privaten Versicherung einreichen.
Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeutinnen beantragt. In der Regel erhalten wir für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden.