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Ausfallhonorar

Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Das bedeutet, dass zu jedem Termin nur ein/e PatientIn geplant wird. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert und Ihre Therapeutin ist auf Ihre Sitzung vorbereitet.
Eine Absage ist somit 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Diese Frist macht es möglich, den Termin ggf. anderweitig zu vergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werde ich ein Ausfallhonorar von 60EUR berechnen.

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig. Die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.
Alle PsychotherapeutInnen der Praxis sind approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und verfügen über einen Arztregistereintrag. Daher sind alle GOP-Leistungen grundsätzlich durch die Beihilfe und private Krankenversicherungen erstattungsfähig.
Bitte prüfen Sie, wie genau die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist.
Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich nach der Art und Umfang Ihres Versicherungsvertrages.

Die hier aufgeführten Leistungen und Honorare gelten ebenfalls für Selbstzahler.

Für weitere Fragen hierzu können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.

Stand: Februar 2023

Alle vorherigen Vergütungstabellen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Irrtümer vorbehalten.

 

Psychotherapie Oladeji
M.Sc.Psych. Deborah Oladeji

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