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Privatversicherte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine*n psychologischen PsychotherapeutIn“. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Weitergabe von PatientInnendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Berufsgenossenschaften/
Bundeswehr

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist (z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall).

Wenn Sie SoldatIn bei der Bundeswehr sind, übernimmt die freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre TruppenärztIn.

Gesetzlich Versicherte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine*n psychologische*n PsychotherapeutIn“. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Coaching, Beratung, Paartherapie

Da es sich bei (berufsbezogenem) Coaching, Beratungen und/oder Paartherapien um keine Heilbehandlungen handelt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Die Kosten müssen hier ebenfalls selbst getragen werden.
 

 

HinweisKosten für berufsbezogenes Coaching können häufig als Werbungs- bzw. Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Behandlungsangebot richtet sich an Führungskräfte, Unternehmern, Selbstständige sowie FreiberuflerInnen

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